Die Grafen von Schwarzburg bestätigen der Stadt Königsee
alle Privilegien und Freiheiten

Graf Günther von Schwarzburg, der Ältere, Herr zu Arnstadt und Sondershausen, und
Graf Baltasar, Herr zu Schwarzburg, bestätigen der Stadt Königsee alle Privilegien und
Freiheiten, die ihr früher die Grafen Günther und Johann von Schwarzburg gewährt haben.
Außerdem setzen sie folgendes fest:
Ihre Gerichte zu Herschdorf und Oberhain sollen in Zukunft in Königsee abgehalten
werden, und zwar sollen zu jedem Gericht acht Schöffen aus Königsee und von
jedem der Grafen zwei Schöffen aus der betreffenden Ortschaft ernannt werden.
Diese wie die Richter sollen ihre Gebühren wie bisher erhalten.
Das Halsgericht behalten sich die Grafen vor. Ferner soll in den Dörfern, die zu
Schwarzburg gehören, mit Ausnahme von Langewiesen, Gehren und das
Schenkhaus zu Schwarzburg niemand brauen oder fremde Biere schenken dürfen.
Ferner soll niemand die von Königsee bedrängen mit Fleischhauen und Brotkaufe,
doch sollen diese alle Ein- und Umwohner mit Getränk, Fleisch und Brot versorgen
und sie bei Strafe nicht übervorteilen.
Das erübrigte Geld soll zum Besten der Stadt verwendet werden.
Die Ratsmeister sollen sich bemühen, die der Stadt gehörenden Güter, die in
andere Hände gekommen sind, der Stadt wieder zu gewinnen.