Einigung zwischen Königsee und Meura über Braurechte
14. Juli 1656



Zwischen den Orten Königsee und Meura, die längere Zeit miteinander in Streit
gelegen haben, ist folgender Rezess geschlossen worden:
Die Einwohner von Meura dürfen die selbst geerntete Gerste vermälzen und
daraus Bier brauen, soviel sie selbst brauchen. Wenn sie mehr ernten als sie
brauchen, dürfen sie das Malz verkaufen, das daraus gebraute Bier aber nur
außerhalb des Amtes Schwarzburg. Wenn sie weniger ernten, als sie brauchen,
dürfen sie anderswo Malz kaufen, zunächst aber nur in Königsee, solange es
hier welches gibt.
Das gekaufte Malz dürfen sie aber nicht weiter verkaufen.